Zusammenarbeit von Kultur und Schule stärken
Förderung für Bildungspartner aus Kultur und Schule
zur Realisierung von Projektkonzeptionen
Antragsteller für eine Projektförderung können beide Bildungspartner sein. Die Antragsbewilligung erfolgt durch KUF/ KS:NUE. Die Maximalförderung beträgt dabei 70% der Projektkosten, höchstens aber 2.000 Euro. Bewerbungsschluss ist jährlich am 30. Juni für Projekte, die im folgenden Schuljahr durchgeführt werden.
Ein städtischer Zuschusstopf unterstützt darüber hinaus kulturelle Einzelveranstaltungen und Workshops in Schulen.
Zuschüsse für kulturelle Veranstaltungen und Workshops an Schulen
mit außerschulischen Kulturpartnern
Der städtische Zuschusstopf für Kulturveranstaltungen und Workshops ist jährlich mit 10.200 Euro ausgestattet. Die Antragsbewilligung erfolgt durch KUF/ KS:NUE. Antragsteller können sowohl die Schule als auch der außerschulische Kulturpartner sein. Städtische Dienststellen sind nicht antragsberechtigt. Die Maximalförderung beträgt 50% der Kosten, höchstens aber 500 Euro pro Veranstaltung/ Workshop.